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Sicherheitsvorrichtungen wie Anschlagpunkte für Absturzsicherungen, Geländer, Dachausstiege usw. sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Bauarbeitenverordnung (BauAV Art. 3 und 8) und der lokalen Vorschriften so zu projektieren, dass ein gefahrloser Unterhalt des Abdichtungssystems möglich ist.
Gemäss der SIA Norm 271 muss das Flachdachkonzept so geplant werden, dass auch die nachträgliche Kontrolle und der Unterhalt mit den nötigen Sicherheitselementen ausgeführt werden kann.
Eine fehlende Absturzsicherung sollte deshalb bei den nächsten Interventionen wie Flachdachunterhalt oder Sanierung geplant und erstellt werden (bei Neubauten zwingend auszuführen). Der Besitzer des Gebäudes ist dafür verantwortlich und haftbar.
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